Fröhliche Schule 2012

14 September 2011r.
Fröhliche Schule 2012

Zeitplan

Das Ministerium für nationale Bildung erinnert daran, dass der 2. November 2011 die Frist für die Einreichung von Anträgen von Verwaltungsbehörden an Woiwoden auf finanzielle Unterstützung im Jahr 2012 für Lehrmittel für Schulhöfe und Schulhöfe im Rahmen des Joyful School-Programms ist. Das Programm wird in den Jahren 2009 – 2014 umgesetzt. Derzeit startet die vierte Auflage.

Nachfolgend finden Sie den Zeitplan für die Programmumsetzung:

Bis zum 10. Oktober 2011 reichen Grundschulleiter bei den Verwaltungsbehörden Anträge bezüglich des Bedarfs an Spielbereichen in der Schule oder einem Schulhof ein

1. November 2011 – Verwaltungsorgane reichen bei den Woiwoden Anträge auf finanzielle Unterstützung ein

bis zum 15. Dezember 2011 – Übermittlung von Informationen über den Gesamtbetrag der von den Leitungsgremien beantragten finanziellen Unterstützung durch die Woiwoden an den Minister für nationale Bildung

innerhalb von 35 Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe des Haushaltsgesetzes für 2012 – Bewertung der von den Schulverwaltungsorganen eingereichten Anträge auf finanzielle Unterstützung durch die Woiwoden (und den Kulturminister) und Verteilung der Mittel

innerhalb von 51 Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe des Haushaltsgesetzes für 2012 – Einreichung von Anträgen auf Erhöhung des Haushalts durch die Woiwoden und den Minister für Kultur und Nationales Erbe beim Finanzminister unter Angabe der Haushaltsklassifizierung

innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Mittelüberweisung durch den Finanzminister – Übertragung der finanziellen Unterstützung durch den Woiwoden an Verwaltungsorgane, bei denen es sich um lokale Selbstverwaltungseinheiten, andere juristische Personen oder natürliche Personen handelt, und Übertragung der Mittel durch den Minister für Kultur und Nationales Erbe der von ihm geleiteten Schulen

bis zum 15. Januar 2013 – Übermittlung von Berichten an den Woiwoden durch die unter das Regierungsprogramm fallenden Verwaltungsorgane

bis zum 31. Januar 2013 – Übermittlung der Berichte der Woiwoden an den Minister für nationale Bildung.